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Diskussion
Denn man bedenke dieses: auf den ersten Blick erscheint es einleuchtend und richtig, dass das Recht des Minderjährigen im Internet, vor (möglichen) Sexualverbrechern geschützt zu werden, unmittelbar und dringlich ist. Aber ist es das einzige in Betracht zu ziehende rechtliche Gut in diesem Zusammenhang? - Ist es nicht. Aber die öffentliche Diskussion zu diesem Thema ist heutzutags zu erhitzt und voreingenommen, und das Bewusstsein um die Dimension von Wahrung von Persönlichkeitsschutz und Daten im Internet immer noch zu unterentwickelt, um diese Frage rational und mit Hinblick auf die zukünftigen längerfristiegn rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen zu erötern.
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