10/02/2009 16:58
«Völkerrecht ist kein fremdes Recht»
Die völkerrechtlichen Verträge würden den Schweizer Gesetzgeber in seiner Souveränität angreifen, unterstellt eine SVP-Studie. Kerstin Odendahl, Professorin für internationales Recht in St. Gallen,... »







Diskussion
Wieweit durch das Völkerecht „innerschweizerische Anpassungen“ tatsächlich notwendig sind bzw. noch gemacht werden sollen, ist reines Juristenfutter und interessiert eigentlich nur stellenlose Völkerrechtler, die AUNS und die Gruppe um Blocher. Solche Anpassungen haben sehr viel mit dem Selbstbewusstsein eines Staates zu tun und wenn solche durchgeführt werden, produzieren sie in erster Linie viel Papier.
Die Möglichkeit, einen Prozess über die schweizerischen Gerichte (inkl. Bundesgericht) hinauszuziehen und vor einen europäischen Gerichtshof zu gelangen, stützt sich tatsächlich auf mehrere Vertragswerke, welche sich wiederum auch auf das Völkerrecht abstützen. Na und? Sind schweizerische Gerichte fehlerlos in ihren Entscheidungen? Sind eine handvoll Prozesse, die ausserhalb der Schweiz weitergefochten werden (und meistens die schweizerischen Urteile bestätigen) ein Problem? Wenn ja, für wen?
Das Völkerrecht ist halt etwas komplizierter als die ersten fünf Artikel unserer Bundesverfassung und auch etwas ungenauer als Moses’ zehn Gebote. Es macht aber gleichzeitig klare Aussagen über humanitäre Hilfe unter bzw. zwischen den Völkern bzw. Staaten. Ist es das, was Blocher und seine Getreuen wirklich stört? Ist ihnen die humanitäre Hilfe der Schweiz im Ausland ein Dorn im Auge? Oder träumt diese Gruppierung langfristig von einem Angriffskrieg gegen unseren nördlichen Nachbarn um Peer Steinbrück zu verhaften und vor ein schweizerisches Gericht wegen Beleidigung der Schweiz anzuklagen?
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