23/01/2010 20:14
UBS zum X-ten
Der Bundesrat wird sich also als nächstes ans Parlament wenden, um den
ungültigen Staatsvertrag durch dieses doch noch zu legitimieren zu lassen.
Um die juristische Schlappe des Bundesrates auszuwetzen, müsste das
Parlament die Amtshilfe/Steuerhinterziehungteile des devalidierten
Staatsvertrages in neue Gesetzesartikel giessen oder bestehende
entsprechend abändern.
Dass, weil der Staatsvertag mit den USA von erheblicher rechtlicher
Relevanz ist bzw. war, er vom Bundesrat dem Volke zum fakultativen
Referendum hätte vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus der
Verfassung. Gemäss dem Artikel 'die Rechte des Volkes' (NZZ vom 12.
September 2009) muss nun in allen juristischen Fragen Parallelität
zwischen Staatsverträgen und der Paraphierung von Gesetzen
angestrebt werden.
Dies bedeutet einerseits, dass das Parlament die Gelegenheit
bekommen wird, den USA-Deal juristisch einwandfrei zu
implementieren und andererseits, dass er seiner dem Volk gegenüber
geschuldete Pflicht wird nachkommen müssen: Auch Gesetzesänderungen
oder Neuparaphierungen von rechtlicher Relevanz müssen dem Volk
zum Referendum vorgelegt werden. Nachdem das Volk sich vor
kurzem als 'unzuverlässig' erwiesen hat, gehört Mut dazu, diese Frage
dem Stimmbürger vorzulegen.
Da der Stimmbürger jedoch für alle in den letzten Monaten durch
suboptimales Agieren des Bundesrates entstandenen und durch zu
erwartende Schadenersatzklagen von US UBS Kunden noch
entstehende Kosten wird aufkommen müssen, ist dies eine Frage der
politischen Korrektheit.
Wird der Souverän, wie gerade eben durch den Bundesrat in Sachen
US-Staatsvertrag geschehen, in Sachen Gesetzesänderung/
Neugesetzgebung wiederum nicht konsultiert, so wird er bei der
nächsten sich bietenden Gelegenheit noch viel 'unzuverlässiger'
reagieren.
Die Landesregierung täte gut daran, sich zu entscheiden, ob ihr die
Rettung des Amerikasgeschäfts der UBS immer noch wichtiger ist als
die Rückgewinnung der Souveränität und die Einhaltung der Volksrechte.
Beides zusammen anzustreben, hiesse die Quadratur des Zirkels zu
versuchen.
Nachträgliche Ergänzung: Obige Ueberlegungen gelten im Besonderen
auch für jenen Staatsvertrag mit den USA, welcher
'Neues Doppelbesteuerungsabkommen' genannt wird und sich noch in
Ausarbeitung befindet. Für das von unbekannter Seite beigesteuerte
tiefsinnige Bild, dem ich den Namen 'erfrorene Gedanken' gebe,
bedanke ich mich.
ungültigen Staatsvertrag durch dieses doch noch zu legitimieren zu lassen.
Um die juristische Schlappe des Bundesrates auszuwetzen, müsste das
Parlament die Amtshilfe/Steuerhinterziehungteile des devalidierten
Staatsvertrages in neue Gesetzesartikel giessen oder bestehende
entsprechend abändern.
Dass, weil der Staatsvertag mit den USA von erheblicher rechtlicher
Relevanz ist bzw. war, er vom Bundesrat dem Volke zum fakultativen
Referendum hätte vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus der
Verfassung. Gemäss dem Artikel 'die Rechte des Volkes' (NZZ vom 12.
September 2009) muss nun in allen juristischen Fragen Parallelität
zwischen Staatsverträgen und der Paraphierung von Gesetzen
angestrebt werden.
Dies bedeutet einerseits, dass das Parlament die Gelegenheit
bekommen wird, den USA-Deal juristisch einwandfrei zu
implementieren und andererseits, dass er seiner dem Volk gegenüber
geschuldete Pflicht wird nachkommen müssen: Auch Gesetzesänderungen
oder Neuparaphierungen von rechtlicher Relevanz müssen dem Volk
zum Referendum vorgelegt werden. Nachdem das Volk sich vor
kurzem als 'unzuverlässig' erwiesen hat, gehört Mut dazu, diese Frage
dem Stimmbürger vorzulegen.
Da der Stimmbürger jedoch für alle in den letzten Monaten durch
suboptimales Agieren des Bundesrates entstandenen und durch zu
erwartende Schadenersatzklagen von US UBS Kunden noch
entstehende Kosten wird aufkommen müssen, ist dies eine Frage der
politischen Korrektheit.
Wird der Souverän, wie gerade eben durch den Bundesrat in Sachen
US-Staatsvertrag geschehen, in Sachen Gesetzesänderung/
Neugesetzgebung wiederum nicht konsultiert, so wird er bei der
nächsten sich bietenden Gelegenheit noch viel 'unzuverlässiger'
reagieren.
Die Landesregierung täte gut daran, sich zu entscheiden, ob ihr die
Rettung des Amerikasgeschäfts der UBS immer noch wichtiger ist als
die Rückgewinnung der Souveränität und die Einhaltung der Volksrechte.
Beides zusammen anzustreben, hiesse die Quadratur des Zirkels zu
versuchen.
Nachträgliche Ergänzung: Obige Ueberlegungen gelten im Besonderen
auch für jenen Staatsvertrag mit den USA, welcher
'Neues Doppelbesteuerungsabkommen' genannt wird und sich noch in
Ausarbeitung befindet. Für das von unbekannter Seite beigesteuerte
tiefsinnige Bild, dem ich den Namen 'erfrorene Gedanken' gebe,
bedanke ich mich.







Diskussion
sich nachlesen, wie der Bundesrat weiter vorgehen will.
In der erwähnten Stellungnahme findet sich der Satz ´Der Bundesrat
bereitet sich deshalb auf den Plan B vor: Er erwägt, das Abkommen
dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zuzuleiten.´ An
dieser Stelle hätte ich eigentlich erwartet, dass am Rande noch die
Volkbefragung erwähnt wird. Eine solche ist vorgeschrieben, da es
sich um die Einführung eines Gesetzes von hoher rechtlicher
Relevanz handelt.Da jegliche Andeutung in dieser Richtung fehlt,
gehe ich von Vorliegen dreier Untervarianten von B Plan vor.
B/1: Das Parlament hat den Amtshilfevertrag in ein Gesetz
umzugiessen. Dieses würde, da es sich nur um eine andere
gesetzliche Verankerung bereits bestehender Vertragsinhalte
gehe, nicht dem Referendum unterstellt werden. Dies ist zwar
juristisch betrachtet mehr als kühn, würde jedoch nicht erstaunen,
da auch eine juristisch mindestens so ebenso kühne
rückwirkende Geltung für das neue Gesetz geplant ist.
B/2: Eine Volksbefragung würde vorgesehen, aber wegen der
Dringlichkeit der Sache, sicher aber wenn die USA wieder eine
Drohkulisse errichten, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Dem Volk würde so dann die Verantwortung überbürdet, die
dann bereits über die Runden gebrachte ´global player´ Rolle
der UBS zu gefährden. Zu erwarten wäre dann die aufwändigste
Wahlpropaganda der Schweizergeschichte, welche mit
´Zerstörung des Finanzplatzes Schweiz´ und mit der bewährt
stechenden Trumpfkarte von –zigtausend gefährdeter
(N.B. sich in den USA befindenden) Arbeitplätze operieren
würde.
B/3: Das Parlament erteilt dem Bundesrat die Kompetenz
zur Einführung des Amthilfegesetzes. Diese Methode hat
sich schon einmal bewährt, z.B. bei der Einführung der
Sommerzeit, http://www.tell.ch/schweiz/sommerzeit.ht m
damals sogar gegen den in Form eines
Abstimmungsresultates bereits geäusserten Volkwille.
Zu befürchten ist in all diesen Szenarien, dass der
Steuerzahler über seine Risikobereitschaft dafür zu
haften, dass die UBS ein ´global player´ bleiben darf,
nicht oder höchstens nach vollbrachter Tat befragt
werden wird.
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