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Diskussion
«Generell halten wir es für ziemlich schwierig, wenn ein Rechtsstaat illegale Daten verwendet. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht unterstützen können», so Doris Leuthard am WEF in Bezug auf die gestohlenen Bankdaten über die Schweizer Konten mutmasslicher deutscher Steuersünder. Und Hans Rudolf Merz meint dazu: «Klar ist für uns auch in diesem Fall: Der Täter muss zur Rechenschaft gezogen werden.» Was auch Frau Leuthard bekräftigte: «Wer Daten klaut, ist ein Dieb, und das ist strafbar.» Dieser Ansicht ist auch die Schweizerische Bankiervereinigung und deshalb solle Deutschland die Daten der Eigentümerin zurückgeben und gegen den Dieb strafrechtlich vorgehen.
Als aber klar wurde, dass unser nördlicher Nachbar die ihm angebotene CD trotz der Herkunft der Daten kaufen wird, liess Hans-Rudolf Merz verlauten, dass auch der gesamte Bundesrat das Vorgehen Deutschlands missbillige. Und dass die BRD diese Daten nutzen will, verstosse gegen Treu und Glauben. Wenn ein Staat den Handel mit Diebesgut als Hehlerei bestrafe, dürfe er selber auch keine Geschäfte mit Datendieben abschliessen.
Hübsch meine zusammengeklauten Textstellen, also Zitate, aus verschiedenen Pressemeldungen und die darin beschriebenen Äusserungen, Auffassungen. Und so wacker gesagt, so aufrecht gesprochen, so rechtschaffen und ganz im Sinne des Gesetzes. Fast schon wie damals auf der Wiese, dem stillen Gelände am See, mit Noldi, Walti und Werni.
Und nun stelle sich Mann und Frau, Alt und Jung einmal vor, was geschähe, wenn irgendwelchen Behörden in diesem Land, etwa dem Bundesamt für Sozialversicherungen oder einer IV-Stelle in den Kantonen, von jemandem statt einer CD mit Daten von mutmasslichen Steuersündern, eine CD mit Namen, Adressen usw. von ganz real existierenden, und nicht etwa zwecks Diskriminierung herbei geschwafelten, Scheininvaliden angeboten würde.
Wer also das Bankgeheimnis aushebeln will,mit einer von einem Dieb erworbenen Daten-CD,ist in meinen Augen kriminell,denn er erfüllt den Tatbestand der Hehlerei.
http://bloggingtom.ch/steuerbetrueger-cd .php
Wie diesmal das Hornberger Schießen ausgeht,kann sich jeder ausmalen,wenn er den Fall Zumwinkel verfolgt hat.
Nach Zahlung einer,für einen Multimillionär lächerlichen Summe,verließ dieser das Gerichtsgebäude als freier Mann und erhielt noch 90 Millionen Abfindung,um sich an den Früchten seines arbeitsreichen Lebens,auf seinem italienischen Schloß zu erfreuen :-D
«Jeder Bankkunde hat ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre..das sollte jede Bank beherzigen ( die Staatssysteme erst recht )»
Na, ja, dann könnte ich theoretisch in Deutschland ganz praktisch eine Bank überfallen und wenn ich Glück habe, mit dem bescheidenen Betrag von 100 oder 200 Tausend Euro zurück in die Schweiz fahren, hier ein Konto eröffnen und das Recht auf den Schutz meiner ökonomischen Privatsphäre geltend machen. Zugegeben ein interessanter Gedanke.
Wir Schweizer sehen die Splitter bei anderen und den Balken in den eigenen Augen nicht.
Khalid
Als Einkommen aus Staatsgeschäften:-(
Heisst es nun doch Recht haben und Recht bekommen. Einfach alles viel zu kompliziert.
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