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Diskussion
Aber man scheint bei uns etwas vernünftiger zu sein, wenigstens was die Verantwortung der Host-Provider angeht:
"In Deutschland, Österreich und England reicht die Kenntnisnahme eines Hinweises aus, um die Sperrpflicht auszulösen. Im Zweifel wird gesperrt. Anders der Vorschlag für die Schweiz: Hier soll die Strafverfolgungsbehörde zur Klärung der Situation eingeschaltet werden. Erst wenn diese den Host-Provider über die Eröffnung eines Strafverfahrens informiert, ist eine Sperrung zwingend geboten. Eine seriöse Abklärung der Strafbarkeit ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und nicht der Host-Provider."
Es kann doch im Sinne der freien Meinungsäusserung nicht sein, dass im Zweifel gesperrt wird. Das grenzt meiner Meinung nach an (vorauseilende) Zensur.
Oder stehe ich auch hier wieder abseits der Mehrheitsmeinung?
Möchte mal schnell definieren, damit ich auch richtig verstanden habe:
Host-Provider --> stellt Internetplatz zur Verfügung
Access-Provider --> stellt auf diesem Internetplatz ein Angebot (Forum) zur Verfügung
Content-Provider --> füllt dieses Forum mit Informationen
Content-Provider sind für all ihre Taten (=Texte) zur Verantwortung zu ziehen, so weit das eben möglich ist sie zu packen.
Ein Access-Provider, der bei Kenntnisnahme widerrechtlicher Einträge keine Konsequenzen zieht, hat in gewissem Masse auch Verantwortlichkeit übernommen, indem er diesen Eintrag weiterhin der Internetcommunity zur Verfügung stellt. Im Zweifelsfalle muss er sich erkundigen, wie weit seine Gäste gehen dürfen --> Diese Sorgfaltspflicht im Umgang mit Informationen hat er!
Der Host-Provider schlussendlich hat meiner Ansicht nach überhaupt nichts verbrochen. Je nachdem wieviel Speicherplatz dieser verkauft/zur Verfügung stellt ist es unmöglich, all diese X Giga täglich zu kontrollieren. Da muss also die Strafverfolgung sich einschalten.
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