14/03/2008 07:55
Inzest: Das uralte Verbot gilt weiter
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des zu Gefängnis verurteilten Patrick S. abgewiesen, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Der Inzest-Paragraf sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied der Zweite Senat. 





Diskussion
Wie ist das Frau Mara, gibt es nicht in der Juristerei das Sittengesetz, das tradierte, das den Rahmen der ganzen Rechtsentwicklung setzt? Oder kann der Gesetzgeber positiv einfach alles "setzen"? Wer ist dieser Hassemer? Kennen Sie ihn?
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