17/06/2011 21:46
Grundrechte für die nicht-menschlichen Menschenaffen?
Das Great Ape Project, initiiert 1993 von den Philosophen Paola Cavalieri und Peter Singer, beinhaltet die Forderung, die Großen Menschenaffen – Schimpansen, Gorillas, Orang Utans und Bonobos... »







Diskussion
Schliesslich ist eine genetische Verwandschaft allein kein genügendes Kriterium für die Erlangung von moralischen Grundrechten. Gewiss, die kognitiven Fähigkeiten wurden genannt. Allerdings argumentiert Goldner einerseits sehr anthropozentrisch und andererseits unvollständig. Meines Wissens vermögen die Leistungen von erwachsenen Primaten die Fähigkeiten von kleinen Menschenkindern nicht zu überflügeln. Es bleibt also anzunehmen, dass Primaten ein selbständiges, persönliches Bewusstsein für Recht nicht entwickeln können. Somit bleiben sie gegenüber dem Menschen auf der Stufe von Betreuten.
Als Folge davon ist es unsere Pflicht sie zu schützen, sobald sie in unserem kulturellen Lebensraum weilen. Sowohl im Zoo, im Zirkus und in Shows müssen wir zu ihrem Wohl schauen. Dabei ist es entscheidend Leid zu vermeiden. Aber eine anthropozentrische Sichtweise ist der falsche Ansatz. Wer sagt uns denn zuverlässig, ob der Gorilla depressiv ist? Wer sagt, dass der verkleidete Schimpanse im Zirkus keinen Spass hat?
Die feine Grenze zwischen Mensch und Primat auf biologischer Ebene ist bekannt und mittlerweile akzeptiert. Die Grenze auf kultureller Ebene zu verschieben ist gefährlich. Die genannte Türöffnung würde einem Dammbruch gleichen und unlösbare Konflikte heraufbeschwören. Dass Tieraktivisten in ihrer radikalen Ideologie genau das möchten, ist hinlänglich bekannt. Wir sollten die Forderung nach Grundrechten für Primaten zurückweisen, zu Gunsten eines Tierschutzes, der sich mehr aus einem biologischen Verständnis denn aus einer anthropozentrischen Sicht begreift.
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